Amt Mecklenburgische Schweiz
- Der Amtsvorsteher -
Gemeindewahlleiter
Auf der Grundlage des § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG – MV) hat
Herr Jan Schliewert
vom Wahlvorschlag Wählergruppe Alt Sührkow
gegenüber der Wahlleitung schriftlich erklärt, dass er den Sitz als Gemeindevertreter annimmt.
Damit stelle ich fest, dass Herr Jan Schliewert vom Wahlvorschlag Wählergruppe Alt Sührkow auf den Sitz von Herrn Rainer Mucke vom selben Wahlvorschlag nachrückt.
Herr Mucke hat mit Posteingang vom 18.06.2024 mitgeteilt, dass er auf sein Mandat als Gemeindevertreter in der Gemeindevertretung Alt Sührkow mit sofortiger Wirkung verzichtet.
Hinweis: Alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes können entsprechend der Anwendung des § 35 LKWG – MV innerhalb von 2 Woche nach der Bekanntmachung der Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.
Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Teterow, den 25.06.2024