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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung für das Wahlgebiet der Gemeinde Lelkendorf über den Erwerb der Mitgliedschaft in der Gemeindevertretung

Amt Mecklenburgische Schweiz

Der Amtsvorsteher

Gemeindewahlleiter

Bekanntmachung für das Wahlgebiet der Gemeinde Lelkendorf über den Erwerb der Mitgliedschaft in der Gemeindevertretung

Auf der Grundlage des § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG – MV) hat

Herr Bert Fröstel

vom Wahlvorschlag Wählergemeinschaft Dörplüüd

gegenüber der Wahlleitung schriftlich erklärt, dass er den Sitz als Gemeindevertreter annimmt.

Damit stelle ich fest, dass Herr Bert Fröstel vom Wahlvorschlag Wählergemeinschaft Dörplüüd auf den Sitz von Herrn Steffen Bargholz vom selben Wahlvorschlag nachrückt.

Herr Bargholz hat mit Posteingang vom 24.06.2024 mitgeteilt, dass er auf sein Mandat als Gemeindevertreter in der Gemeindevertretung Lelkendorf mit sofortiger Wirkung verzichtet.

Hinweis: Alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes können entsprechend der Anwendung des § 35 LKWG – MV innerhalb von 2 Woche nach der Bekanntmachung der Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.

Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Teterow, den 27.06.2024

gez. Johannes Krings
Gemeindewahlleiter