Amt Mecklenburgische Schweiz
Der Amtsvorsteher
Gemeindewahlleiter
Auf der Grundlage des § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG – MV) hat
Herr Bert Fröstel
vom Wahlvorschlag Wählergemeinschaft Dörplüüd
gegenüber der Wahlleitung schriftlich erklärt, dass er den Sitz als Gemeindevertreter annimmt.
Damit stelle ich fest, dass Herr Bert Fröstel vom Wahlvorschlag Wählergemeinschaft Dörplüüd auf den Sitz von Herrn Steffen Bargholz vom selben Wahlvorschlag nachrückt.
Herr Bargholz hat mit Posteingang vom 24.06.2024 mitgeteilt, dass er auf sein Mandat als Gemeindevertreter in der Gemeindevertretung Lelkendorf mit sofortiger Wirkung verzichtet.
Hinweis: Alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes können entsprechend der Anwendung des § 35 LKWG – MV innerhalb von 2 Woche nach der Bekanntmachung der Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.
Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Teterow, den 27.06.2024