Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.01.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 793.300 EUR | 800.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 916.500 EUR | 940.900 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -73.700 EUR | -86.000 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 714.100 EUR | 712.700 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen [1] von | 830.800 EUR | 845.300 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -116.700 EUR | -132.600 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 844.000 EUR | 473.200 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.069.000 EUR | 501.900 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -225.000 EUR | -28.700 EUR |
festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 110.700 EUR | 0 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 798.000 EUR | 529.400 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 360 v. H. | 360 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 415 v. H. | 415 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | 380 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,7692 (2023) und 0,7692 (2024) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 482 EUR | -85.518 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -315.409 EUR | -448.009 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.157.182 EUR | 1.052.182 EUR |
Sukow-Levitzow, den 27.06.2023
Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 23.06.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:
| 1. | Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen in Höhe von 110.700,00 EUR für 2023 vollständig versagt. |
| 2. | Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Kassenkredit für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 798.000,00 EUR teilweise in Höhe von 153.000,00 EUR genehmigt. |
| 3. | Die Entscheidung über den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Kassenkredit für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 529.400,00 EUR wird ausgesetzt. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme von Montag, den 17.07.2023, bis Freitag, den 28.07.2023, an den Sprechtagen:
| Dienstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Donnerstag | von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und |
| Freitag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Teterow, den 28.06.2023