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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Warnkenhagen für das Kalenderjahr 2025

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V 2024 S. 270), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 16.06.2025 die folgende Hebesatzsatzung erlassen.

Artikel 1

1.

Der § 2 Nr. 1 der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für die Gemeinde Warnkenhagen ändert sich wie folgt:

§ 2 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a.

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

b.

Grundsteuer B (für Grundstücke)

Artikel 2

1.

Der § 4 der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für die Gemeinde Warnkenhagen ändert sich wie folgt:

§ 4 Inkrafttreten

Die Hebesatzsatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Warnkenhagen,16.06.2025

Hiermit ist die vorstehende Satzung bekannt gemacht.

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.

Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.