- Amtliche Bekanntmachung -
| a) | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB | ||
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| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lelkendorf hat in ihrer Sitzung am 18. März 2025 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „DREI SEITEN HOF KÜSSSEROW“ gefasst. Mit Fertigstellung der Gebäude sind gegenüber dem in Kraft getretenen Bebauungsplans Anpassungen der Haupt- (Terrassen) und Nebenanlagen (Lager, Wege, Zisterne) notwendig. | ||
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| Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. | ||
| b) | Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB | ||
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| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lelkendorf hat mit Beschluss vom 18. März 2025 den Planentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „DREI SEITEN HOF KÜSSSEROW“ in der Fassung vom 25. Februar 2025 beschlossen, die Begründung gebilligt und beides zur öffentlichen Auslegung bestimmt. | ||
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| Das beschleunigte Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „DREI SEITEN HOF KÜSSSEROW“ nach § 13a BauGB unterliegt formell den Vorschriften des § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. | ||
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| Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „DREI SEITEN HOF KÜSSSEROW“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom Februar 2025 mit der Begründung | ||
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| vom 14. Juli 2025 bis zum 13. August 2025 | ||
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| in der Amtsverwaltung Mecklenburgische Schweiz in 17166 Teterow, Von-Pentz-Allee 7 während folgender Dienstzeiten öffentlich aus: | ||
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| Dienstag | 08.30 bis 12.00 Uhr | 14.00 bis 18.00 Uhr |
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| Donnerstag | 08.30 bis 12.00 Uhr | 14.00 bis 16.00 Uhr |
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| Freitag | 08.30 bis 12.00 Uhr | |
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| (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) | ||
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| Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage des Amtes Mecklenburgische Schweiz unter https://www.amt-mecklenburgische-schweiz.de/bauleitplanung/ sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar. | ||
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| Die Öffentlichkeit kann sich in dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in diesem Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. | ||
Hinweis zum Datenschutz:
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Teterow, den 02.07.2025