Amt Mecklenburgische Schweiz
Der Amtsvorsteher
Zur Besetzung der Schiedsstelle werden eine vorsitzende Schiedsperson und deren Stellvertretung gesucht.
Zur Aufgabe des Amtes Mecklenburgische Schweiz gehört die Unterhaltung einer ehrenamtlich tätigen Schiedsstelle.
Die Schiedsstelle nimmt die Aufgaben der außergerichtlichen Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten im Amtsbereich wahr, dazu zählen insbesondere Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Voraussetzung ist, dass die Bewerber/in zur Bekleidung öffentlicher Ämter befähigt sein müssen. Sie dürfen nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt sein. Ein Ermittlungsverfahren oder eine Anklage wegen einer Tat, die den Verlust der Befähigung der Bekleidung öffentlicher Ämter zu Folge haben könnte, darf nicht vorliegen.
Nicht geeignet sind Personen, die durch richterliche Anordnung in der Verfügung ihres Vermögens beschränkt sind.
Die Sachkosten der Schiedsstelle trägt das Amt Mecklenburgische Schweiz.
Zusätzlich zu den Gebühren aus dem Schlichtungsverfahren wird ein Sitzungsgeld gewährt.
Der Ersatz von Verdienstausfall wird übernommen.
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei Herrn Krings (03996 128014).
Interessierte Bürger können sich schriftlich beim
Amt Mecklenburgische Schweiz
Der Amtsvorsteher
Von-Pentz-Allee 7
17166 Teterow
oder per E-Mail (johannes.krings@amt-ms.de) bewerben.
Im Auftrag