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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amt Mecklenburgische Schweiz - Bekanntmachung für das Wahlgebiet der Gemeinde Dahmen über den Erwerb der Mitgliedschaft in der Gemeindevertretung

Amt Mecklenburgische Schweiz

Der Amtsvorsteher

Gemeindewahlleiter

Bekanntmachung für das Wahlgebiet der Gemeinde Dahmen über den Erwerb der Mitgliedschaft in der Gemeindevertretung

Auf der Grundlage des § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG - MV) hat

Herr Holger Reinhold

vom Wahlvorschlag Wählergemeinschaft Gemeinde Dahmen gegenüber der Wahlleitung schriftlich erklärt, dass er den Sitz als Gemeindevertreter annimmt.

Damit stelle ich fest, dass Herr Holger Reinhold auf den Sitz von Herrn Danilo Kroll vom selben Wahlvorschlag nachrückt.

Herr Danilo Kroll hat die Frist zur Annahme des Mandates als Gemeindevertreter verstreichen lassen.

Hinweis: Alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes können entsprechend der Anwendung des § 35 LKWG - MV innerhalb von 2 Woche nach der Bekanntmachung der Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.

Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Teterow, den 27.07.2024

gez. Johannes Krings
Gemeindewahlleiter