Amt Mecklenburgische Schweiz
Der Amtsvorsteher
Gemeindewahlleiter
Auf der Grundlage des § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG - MV) hat
Herr Daniel Priebe
vom Wahlvorschlag Christlich Demokratische Union Deutschland gegenüber der Wahlleitung schriftlich erklärt, dass er den Sitz als Gemeindevertreter annimmt.
Damit stelle ich fest, dass Herr Daniel Priebe auf den Sitz von Herrn Henning Helms vom selben Wahlvorschlag nachrückt.
Herr Helms hat mit der Ernennung zum Bürgermeister der Gemeinde Jördenstorf sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeindevertretung mit Wirkung vom 04.07.2024 verloren.
Hinweis: Alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes können entsprechend der Anwendung des § 35 LKWG - MV innerhalb von 2 Woche nach der Bekanntmachung der Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.
Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Teterow, den 22.07.2024