Amt Mecklenburgische Schweiz
Der Amtsvorsteher
als örtliche Ordnungsbehörde
Es wird informiert, dass alle öffentlichen Veranstaltungen im Amtsgebiet beim Amt Mecklenburgische Schweiz anzumelden und genehmigen zu lassen sind. Dazu gehören zum Beispiel: Musik- und Tanzveranstaltungen, Umzüge und Flohmärkte.
Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ist nachzuweisen.
Die Anmeldung hat mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen.
Der Anmeldebogen ist beim Amt Mecklenburgische Schweiz erhältlich und wird zukünftig auf der Internetseite des Amtes Mecklenburgische Schweiz bereitgestellt.
Kurzfristige Anmeldungen erhalten keine Genehmigung.
Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist während der Veranstaltung nur mit einer Gaststättenerlaubnis zulässig.
Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis ist beim Amt Mecklenburgische Schweiz zu beantragen.
Vorzulegen ist einmal jährlich ein Führungszeugnis und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Für die Durchführung von Märkten ist eine Marktfestsetzung und für Umzüge eine Sondernutzungserlaubnis zwingend erforderlich.