Vermessungsstelle:
(Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
Dipl.-Ing.(FH) Steffen Möbius
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Heinrich-Heine-Str. 39
17139 Malchin
| Bei Antwortschreiben und Rückfragen bitte angeben: |
| AZ/GB-Nr. der Vermessungsstelle |
| 231017MA |
| Gemeinde: | Sukow-Levitzow |
| Gemarkung: | Levitzow |
| Flur: | 2 |
| Flurstück(e): | 4/3 |
| Lagebezeichnung: | An der Landstr. 68 |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Hier: Erben der Beteiligten Nr. 12 Frau Mathilde Schmitz. zuletzt wohnhaft in Sukow - Marienhof, An der Landstraße 57, Grenznachbarin Flurstück 10, Flur 2, Gemarkung Levitzow
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V) nach der öffentlichen Bekanntmachung für 1 Monat
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
Dipl.-Ing. (FH) Steffen Möbius
Heinrich-Heine-Str. 39, 17139 Malchin
während der Geschäftszeiten:
| Montag bis Donnerstag | von 08:00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Freitag | von 08.00 Uhr bis 13.00Uhr |
in der Zeit
vom 24.08.2024 bis zum 25.09.2024
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.