Gemeinde Dahmen
Der Bürgermeister
hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dahmen hat in der Sitzung am 14.05.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Hüttenkoppel“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom März 2024 beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dahmen hat mit Beschluss vom 14.05.2024 den Planentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Hüttenkoppel“ in der Fassung vom März 2024 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf der Begründung wurde gebilligt und ebenfalls zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem anliegenden flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen und beläuft sich auf eine Fläche von ca. 1.800 m².
Das beschleunigte Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Hüttenkoppel“ nach § 13a BauGB unterliegt formell den Vorschriften des § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Hüttenkoppel“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom März 2024 mit der Begründung in der Zeit
vom 12.08.2024 bis einschließlich 15.09.2024
im Amt Mecklenburgische Schweiz, Von-Pentz-Allee 7 in 17166 Teterow während folgender Dienstzeiten öffentlich aus:
| Dienstag | 08.30 bis 12.00 Uhr | 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.30 bis 12.00 Uhr | 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 08.30 bis 12.00 Uhr |
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| (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) | ||
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen auf der Homepage des Amtes Mecklenburgische Schweiz unter https://www.amt-mecklenburgische-schweiz.de/bauleitplanung/ sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Hüttenkoppel“ der Gemeinde Dahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zum Datenschutz
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Anlage:
Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs
Dahmen, den 31.07.2024