Amt Mecklenburgische Schweiz
Der Amtsvorsteher als Gemeindewahlbehörde
Auf der Grundlage des § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG - MV) stelle ich fest, dass der Sitz von Herrn Robert Haß vom Wahlvorschlag Alternative für Deutschland (AfD) freibleibt.
Herr Robert Haß hat mit Wirkung vom 18.07.2025 nach § 65 Abs. 1 Nr.4 LKWG M-V eine Voraussetzung der Wählbarkeit für das Wahlgebiet der Gemeinde Dahmen verloren und scheidet aus der Gemeindevertretung aus. Wegen des Mangels einer Ersatzperson vom selben Wahlvorschlag, bleibt der Sitz bis zum Ende der Wahlperiode frei.
Hinweis: Alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes können entsprechend der Anwendung des § 35 LKWG - MV innerhalb von 2 Woche nach der Bekanntmachung der Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.
Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Teterow, den 04.08.2025