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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Dritte Änderungssatzung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Groß Roge

Die Präambel erhält folgende Fassung:

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024, 270), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. März 2025 (GVOBl. M-V S. 130, 136), und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetz des Landes M-V vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBl. M-V S. 650) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Roge vom 24.07.2025 folgende dritte Änderungssatzung erlassen.

- Der § 4 erhält folgende Fassung:

§ 4

Beleggebühren

Für die Benutzung des Friedhofes sowie deren Einrichtungen werden nachstehende Gebühren erhoben.

Reihengrab (Einzelgrabstelle) für Personen

über 5 Jahre

Reihengrab (Doppelgrabstelle) für Personen

über 5 Jahre

Grabstelle für Kinder bis zum vollendeten

5. Lebensjahr und Totgeburten

für jedes Jahr Verlängerung je Grabstelle

Rasen-Reihengrab für Sargbestattung

Rasen-Reihengrab für Urnenbestattung

Bei Wahlgrabstätten mit mehreren Grabstellen ist die Gebühr auch für die noch unbelegten Stellen zu entrichten.

Urnenreihengräber

Urnengrab anonym

Urnenreihengrab für jedes Jahr verlängern je Grabstelle

Zuschlag für nicht Ortsansässige

- Der § 5 erhält folgende Fassung:

§ 5

Gebühren für die Nutzung der Feierhalle

Für die Nutzung der Feierhalle wird folgende Gebühr erhoben:

-Der § 6 erhält folgende Fassung:

§ 6

Bewirtschaftungskosten

Die Bewirtschaftungskosten betragen je Grabstelle jährlich 15,00 Euro.

Die Bewirtschaftungskosten betragen je Doppelgrabstelle jährlich 25,00 Euro.

Die jährlichen Bewirtschaftungskosten entfallen für Rasen-Reihengräber.

- Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Groß Roge, den 24.07.2025

Peter Dybowski
Bürgermeister