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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt

Mecklenburgische Seenplatte

- Flurneuordnungsbehörde -

Flurneuordnungsverfahren Neukalen-Warsow

Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte

Gemeinde: Neukalen, Stadt

Aktenzeichen: 5433.31/71-109

Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Auf Antrag der Stadt Neukalen und mehrerer vor Ort wirtschaftender Landwirtschaftsbetriebe hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte die Durchführung eines Flurneuordnungsverfahrens am 08.11.2022 angeordnet.

Das Verfahrensgebiet umfasst den Bereich der Gemarkung Warsow (siehe Anordnungsbeschluss).

Mit dem Anordnungsbeschluss ist die Teilnehmergemeinschaft (TG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die Teilnehmergemeinschaft bilden alle Eigentümer der zum Flurneuordnungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten.

Gemäß 21 FlurbG ist für die TG ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein/e Stellvertreter/in zu wählen. Die Anzahl der Mitglieder und der Stellvertreter werden vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bestimmt.

Zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft habe ich gemäß § 21 FlurbG folgenden Termin anberaumt:

Montag, den 27. Februar 2023, um 17:00 Uhr,

im Rathaus Neukalen,

Markt 1, 17154 Neukalen.

Zu diesem Termin werden hiermit alle Teilnehmer des Flurneuordnungsverfahrens geladen. Wahlberechtigt sind die Eigentümer und Bevollmächtigten der zum Flurneuordnungsgebiet gehörenden Grundstücke.

Teilnehmer, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke können bei der Flurneuordnungsbehörde angefordert werden. Die Vollmachten müssen durch eine Amtsperson beglaubigt werden. Die Häufung von Vollmachten auf einer Person ist nicht zulässig.

Jeder bei der Wahl erschienene Teilnehmer bzw. Bevollmächtigte hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer haben nur eine Stimme.

Der Vorstand hat die Aufgabe, in enger Abstimmung mit den Gemeinden und dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte über den Ausbau von Wegen, Gemeindestraßen, Dorf- und Spielplätzen u.a., die Durchführung landschaftsgestaltender Maßnahmen zu beraten und zu beschließen, die Förderung von Investitionen zu begleiten und notwendige Beiträge zu erheben.

Der Vorstand wirkt gleichermaßen bei der „Wertermittlung der Grundstücke" mit und berät die Flurneuordnungsbehörde zu gebietsspezifischen Fragen der Bodenordnung.

Neubrandenburg, den 17.01.2023