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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amt Mecklenburgische Schweiz veröffentlicht kommunale Wärmepläne

Das Amt Mecklenburgische Schweiz hat die kommunalen Wärmepläne für seine 15 amtsangehörigen Gemeinden auf der Amtsseite im Internet veröffentlicht. Diese zeigen auf, wie die Wärmeversorgung im Amtsgebiet schrittweise bis zum Jahr 2045 klimaneutral gestaltet werden kann und dient als strategische Grundlage für zukünftige Entscheidungen in Verwaltung, Kommunalpolitik und bei privaten Investitionen.

Die Analyse des Ist-Zustands zeigt, dass der Wärmebedarf im Jahr 2023 bei rund 76 GWh lag und überwiegend durch fossile Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas und Erdgas gedeckt wird. Der Anteil erneuerbarer Energien beträgt aktuell rund 24 Prozent. Ziel des Wärmeplans ist es, die Treibhausgasemissionen aus der Wärmeversorgung bis 2045 nahezu vollständig zu reduzieren.

Auf Basis einer umfassenden Bestands- und Potenzialanalyse kommt der Wärmeplan zu dem Ergebnis, dass aufgrund der ländlichen Struktur eine überwiegend dezentrale Wärmeversorgung die geeignetste Lösung für das Amtsgebiet darstellt. Wärmepumpen werden dabei künftig die zentrale Rolle spielen. Ergänzend wurden Prüfgebiete identifiziert, in denen der Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen sinnvoll sein kann, etwa unter Nutzung von Biomasse.

Bürgerinnen und Bürger finden im Wärmeplan zahlreiche Informationen zu den konkret in ihrem Wohnumfeld verfügbaren Wärmeversorgungsoptionen. Der Wärmeplan zeigt auf, welche Heiztechnologien – etwa Wärmepumpen, der Anschluss an ein mögliches Wärmenetz oder andere erneuerbare Lösungen – perspektivisch in Frage kommen und welche Rahmenbedingungen dabei zu berücksichtigen sind. Damit bietet der Wärmeplan eine wichtige Orientierungshilfe für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Kommunen und die Amtsverwaltung für Investitionen in klimaneutrale Heiztechnik und Gebäudesanierung.

Der Wärmeplan benennt darüber hinaus konkrete Umsetzungsmaßnahmen, mit denen die identifizierten Wärmeversorgungsoptionen schrittweise weiterverfolgt werden können. Dazu zählen unter anderem die vertiefende Prüfung von Wärmenetzpotenzialen, die Unterstützung dezentraler Lösungen wie Wärmepumpen sowie Informations- und Beratungsangebote für Kommunen und Gebäudeeigentümer. Der Wärmeplan ist als dynamisches Instrument angelegt und wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach fünf Jahren überprüft und fortgeschrieben, um neue Entwicklungen, technische Fortschritte und veränderte Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Der Wärmeplan ist rechtlich nicht verbindlich, schafft jedoch Transparenz über langfristig sinnvolle Versorgungsoptionen und unterstützt eine vorausschauende Planung. Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans erfolgte im Zeitraum von November 2024 bis Dezember 2025 mit Unterstützung des Leipziger Instituts für Energie und wurde durch Fördermittel des Bundes finanziert. Begleitet wurde der Prozess durch eine umfassende Beteiligung der Kommunen, Fachakteuren und der Öffentlichkeit.

Andreas Weber
Leipziger Institut für Energie