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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 20/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amt Mecklenburgische Schweiz -Der Amtsvorsteher-

Öffentliche Zustellung (§ 10 Verwaltungszustellungsgestz)

Diese Benachrichtigung wurde im Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz Nr. 20/24 am 05.10.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten

Herr

Jaswant Singh

21 Rue de Comte Geraud

01213 Onex

Schweiz

Datum, Aktenzeichen und Prozessgegenstand des Dokuments

04.04.2024

21/09153848

Grundsteuerbescheid

Einsicht des Dokuments

Das Dokument kann durch den Empfänger bzw. dessen gesetzlichen Vertreter eingesehen werden.

Um dieses Dokument einzusehen, wenden Sie sich bitte bis 18.11.2024 an den Ansprechpartner.

Begründung

Die Zustellung des oben genannten Dokuments an den vorbezeichneten Zustellungsadressaten erfolgt gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) durch öffentliche Bekanntmachungen aus folgendem Grund:

Eine Zustellung an die ausländische Anschrift war nicht möglich.

Rechtlicher Hinweis

Durch die Zustellung des Dokuments durch öffentliche Bekanntmachungen können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 VwZG).