Diese Benachrichtigung wurde im Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz Nr. 20/24 am 05.10.2024 öffentlich bekannt gemacht.
Das Nutzungsrecht an der nachstehend aufgeführten Grabstätten ist abgelaufen.
Diese Grabstätte wird nicht mehr gepflegt und soll von der Friedhofsverwaltung von Amts wegen beräumt werden.
Hinterbliebene werden hiermit letztmalig aufgefordert, sich ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung innerhalb von drei Monaten bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Lelkendorf dem Amt Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, Neue Straße 1 in 17168 Jördenstorf (039977/351-0) zu melden.
Gemäß § 20 der derzeit gültigen Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Lelkendorf wird die Grabstätte eingeebnet, falls dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird. Vorhandene Grabmale, Einfassungen usw. werden entfernt und gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde Lelkendorf über.
Folgende Grabstätten sind von der Veröffentlichung betroffen
| Friedhof: | Gemeinde Lelkendorf-Küsserow |
| Verstorbene: | Bröcker |
| Grabart: | Familiengrab |
| Reihe: | C 13 |