Auf der Grundlage des § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG-MV) hat
Frau Kerstin Schmitz
vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
gegenüber der Wahlleitung schriftlich erklärt, dass sie den Sitz als Gemeindevertreterin annimmt. Damit stelle ich fest, dass Frau Kerstin Schmitz auf den freien Sitz von Herrn Hannes Behn vom selben Wahlvorschlag nachrückt.
Herr Behn hat mit Posteingang vom 27.09.2023 mitgeteilt, dass er auf sein Mandat als Gemeindevertreter zum 01.10.2023 verzichtet.
Die Nachrückerin Frau Jana Preuß hat am 04.10.2023 gegenüber dem Gemeindewahlleiter erklärt, dass sie das Mandat nicht annimmt.
Hinweis:
Alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes können entsprechend der Anwendung des § 35 LKWG - MV innerhalb von 2 Wochen nach der Bekanntmachung der Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Teterow, den 11.10.2023