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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Sukow-Levitzow für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Sukow-Levitzow vom 12.07.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 werden

1.

im Ergebnishaushalt

von bisher

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt

von bisher

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1]

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

_________

[1]einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung (Kreditermächtigung)

wird für 2023 festgesetzt

und wird für 2024 festgesetzt

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite

wird für 2023 festgesetzt

von bisher 798.000 EUR

auf 152.700 EUR

und wird für 2024 festgesetzt

von bisher 529.400 EUR

auf 268.300 EUR

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für Realsteuer werden wie folgt festgesetzt.

2023

2023

2024

2024

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

von bisher 360 v.H.

auf 360 v.H.

von bisher 360 v.H.

auf 360 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

von bisher 415 v.H.

auf 415 v.H.

von bisher 415 v.H.

auf 415 v.H.

2.

Gewerbesteuer

von bisher 380 v.H.

auf 380 v.H.

von bisher 380 v.H.

auf 380 v.H.

§ 6

Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

2023

2024

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesen Stellen beträgt

statt bisher 0,7692 Vollzeitäquivalente (VzÄ)

statt bisher 0,7692 Vollzeitäquivalente (VzÄ)

nunmehr 0,7692 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

nunmehr 0,7692 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

2023

2024

1.

zum Ergebnishaushalt

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

482 EUR

-85.518 EUR

auf voraussichtlich

19.082 EUR

53.018 EUR

2.

zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

-315.409 EUR

-448.009 EUR

auf voraussichtlich

-303.809 EUR

-422.409 EUR

3.

zum Eigenkapital

der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

1.157.182 EUR

1.052.182 EUR

auf voraussichtlich

1.175.782 EUR

1.079.682 EUR

Sukow-Levitzow, den 19.10.2023

W. Bommer

Siegel

Bürgermeister
Hinweis:

Die nach § 48 Abs. 1 S. 2 KV M-V i.V.m. § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 16.10.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:

1.

Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen in Höhe von 120.000,00 EUR für 2023 vollständig genehmigt.

2.

Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V werden die in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Kassenkredit für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 152.700,00 EUR und für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 268.300,00 EUR vollständig genehmigt.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die 1. Nachtragshaushaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme

von Montag, den 06.11.2023, bis Freitag, den 17.11.2023,

an den Sprechtagen

Dienstag

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstag

von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und

Freitag

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Teterow, den 20.10.2023

gez. Zillmann
Leitende Verwaltungsbeamtin