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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Landtausch

Staatliches Amt für

Landwirtschaft und Umwelt

Mittleres Mecklenburg

- Flurbereinigungsbehörde-

Öffentliche Bekanntmachung

Anordnungsbeschluss mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte

Freiwilliger Landtausch „Klein Markow-An der Nordpeene"

Landkreis Rostock

Az.: 30a/5433.2-72-31972

I.

a) Anordnungsbeschluss

Mit diesem Beschluss wird der Freiwillige Landtausch „Klein Markow-An der Nordpeene", Gemeinde Jördenstorf, Landkreis Rostock nach § 103c Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeordnet.

Dem Freiwilligen Landtausch unterliegen nachfolgende Flurstücke:

Das Verfahrensgebiet umfasst nach dem Liegenschaftskataster 41.975 m2.

Die dem Freiwilligen Landtausch unterliegenden Flurstücke sind in der mit diesem Beschluss verbundenen Übersichtskarte durch farbige Umrandung/Schraffur gekennzeichnet.

Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann im Bedarfsfall auch Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow, Schlossplatz 6, 18246 Bützow in einem Zeitraum von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zu den Sprechzeiten des Amtes oder zu vereinbarten Terminen eingesehen werden.

b) Gründe

Der Freiwillige Landtausch dient überwiegend zum Zweck der Verbesserung der Agrarstruktur, beziehungsweise Forststruktur und zur Zusammenlegung der Flurstücke zu großen Wirtschaftsflächen.

Die Tauschpartner haben die Durchführung des Freiwilligen Landtausches beantragt und glaubhaft gemacht, dass er sich zeitnah verwirklichen lässt. Er wird hiermit nach §§ 103a ff. FlurbG angeordnet.

II.

Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte

§ 14 Abs. 1 bis 3 FlurbG

Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am Freiwilligen Landtauschverfahren berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei der Flurbereinigungsbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (Haus- und Postanschrift: An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock) anzumelden.

Diese Rechte sind auf Verlangen der innerhalb einer von dieser zu setzenden Frist nachzuweisen. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.

Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden.

Bützow, den 20.08.2024