Satzungsgemäß kommt es zur Auszahlung des Jagdgeldes der Jagdgenossenschaft Prebberede für 3 Jahre, bis Jagdjahr 2024 / 2025.
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Prebberede können Anträge zur Auszahlung gegen Vorlage eines aktuellen Eigentumsnachweises, Grundbuchauszuges bei Herrn B. Ziemens, Prebberede, und Herrn T. Bongardt, Belitz, bis zum 20. Nov. 2024 einreichen.
Eine Auszahlung erfolgt bargeldlos nur über eine Bankverbindung.
Nicht beantragte Pachterträge werden laut Satzung als Spende für gemeinnützige Zwecke in der Gemeinde verwendet.