Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 07.10.2025 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | von bisher EUR | auf EUR | |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 3.573.000 | 3.437.200 | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 3.845.400 | 3.971.000 | |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -272.400 | -533.800 | |
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| 2. | im Finanzhaushalt | von bisher EUR | auf EUR | |
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 3.414.600 | 3.311.300 |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] | 3.658.700 | 3.810.600 |
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| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -244.700 | -499.300 |
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| |||
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 547.200 | 596.000 |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 6.369.000 | 6.413.700 |
|
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -5.821.800 | -5.817.700 |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht verändert.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt | von bisher 5.876.700 EUR | auf 4.397.600 EUR |
| Die Amtsumlage wird | von bisher 19,5000 % | auf 19,5000 % |
der Umlagegrundlagen festgesetzt.
| Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesen Stellen beträgt |
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| statt bisher 29,3585 Vollzeitäquivalente (VzÄ) |
| nunmehr 30,3585 Vollzeitäquivalente (VzÄ). |
| 1. | Zweckgebundene Mehrerträge berechtigen zu zweckgebundenen Mehraufwendungen. Das gilt für Ein- und Auszahlungen entsprechend. (§ 13 Abs. 2 und 4 GemHVO-Doppik M-V) |
| 2. | Personalaufwendungen sind nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V über alle Teilhaushalte gegenseitig deckungsfähig. Gleiches gilt für Personalauszahlungen. |
| 3. | Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind nach § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik M-V innerhalb eines Teilhaushaltes gegenseitig deckungsfähig. |
| 4. | Haushaltsansätze für Instandhaltungsmaßnahmen von größerem Umfang können ganz oder teilweise übertragen werden. Die Übertragungen sind auf das Notwendigste zu beschränken. |
| 5. | Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 2 KV M-V gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 0,5 VzÄ nicht übersteigt. |
Nachrichtliche Angaben:
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | zum Ergebnishaushalt | ||
| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | ||
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| von bisher | 530.230 EUR |
|
| auf voraussichtlich | 341.646 EUR |
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| 2. | zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | ||
|
| von bisher | 1.426.531 EUR |
|
| auf voraussichtlich | 1.462.582 EUR |
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| ||
| 3. | zum Eigenkapital | ||
| der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | ||
|
| von bisher | 2.835.639 EUR |
|
| auf voraussichtlich | 2.635.427 EUR |
| Jördenstorf, den 23.10.2025 |
| B. Falkenau |
| Ort, Datum | Siegel | Amtsvorsteher |
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock mit Schreiben vom 22.10.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen vom 03.11.2025 bis 14.11.2025 zur Einsichtnahme an den Sprechtagen
| Dienstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Freitag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus.
Jördenstorf, den 24.10.2025