Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) hat die Kartierung von Brutvogelarten für das EU-Vogelschutzgebiet Recknitz- und Trebeltal mit Seitentälern und Feldmark (DE 1941-401) Teilgebiet „Feldmark“, Teilgebiet „Nord“ und Teilgebiet „Süd“ in Auftrag gegeben.
Das insgesamt etwa 21.196 ha große Gebiet liegt anteilig in den Bereichen der Ämter: Ribnitz-Damgarten (betroffene Gemeinden: Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten, Ahrenshagen-Daskow und Semlow), Recknitz-Trebeltal (betroffene Gemeinden: Dettmannsdorf, Lindholz und Eixen, sowie die Städte Bad Sülze und Tribsees), Tessin (betroffene Gemeinden: Stubbendorf. Gnewitz, Zarnewanz, Cammin, Selpin, Thelkow, Grammow und Nustrow sowie die Blumenstadt Tessin), Gnoien (betroffene Gemeinden: Behren-Lübchin und Walkendorf sowie Warbelstadt Gnoien), Laage (Gemeinde Wardow), Mecklenburgerische Schweiz (Gemeinde Prebberede), sowie in der amtsfreien Stadt Marlow.
Die Karte zeigt die Lage des Untersuchungsgebietes. Auftragnehmer für das Teilgebiet „Feldmark ist das Institut für Angewandte Ökosystemforschung GmbH (IfAÖ) aus Neu Broderstorf. Für die Teilgebiete „Nord“ und „Süd“ ist der Auftragnehmer eine Bietergemeinschaft aus Feldornithologe Dr. Michael Heiß aus Loitz und Max Baumgarten aus Kiel.
Zielarten sind im Wesentlichen die in der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung M-V für das Vogelschutzgebiet aufgeführten Arten sowie aufgrund der Gebietsausstattung Vorkommen weiterer Anhang I-Arten der Vogelschutzrichtlinie. Ziel ist eine Erfassung (Kartierung) ausgewählter Brutvogelarten, um erstmals einen flächendeckenden Überblick für das entsprechende Vogelschutzgebiet zu erhalten. Grundsätzlich nicht kartiert werden Adler, Wanderfalken und Störche, sowie Seeschwalben und einige Möwenarten, da zu deren Vorkommen bereits Daten vorliegen.
Die Erfassung erfordert eine Begehung von Flächen, die potentiell Brutreviere aufweisen, bzw., von denen aus mögliche Brutreviere mit Fernglas und Spektiv gut einsehbar sind.
Die Kartierungen werden zwischen Februar 2024 bis spätestens August 2024 stattfinden. In diesem Zeitraum sind vom Auftragnehmer insgesamt 3 Begehungen am Tag und 2 Begehungen in der Nacht durchzuführen. Die KartiererInnen werden ein vom StALU VP ausgestelltes Auftragsbestätigungsschreiben mit sich führen.
Die Begehungen werden i.d.R. von Einzelpersonen durchgeführt. Das StALU VP bittet alle Flächeneigentümer, Pächter und sonstigen Flächennutzer, die Arbeiten zu unterstützen und den Zugang auf die Flächen zu gewähren.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das StALU VP in Stralsund:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dezernat 40 – Management Natura 2000
Franziska Kühnel
Badenstr. 18, 18439 Stralsund
Tel.: 0385 588 68 483
E-Mail: Franziska.Kuehnel@staluvp.mv-regierung.de
http://www.stalu-mv.de/vp/
Die Abgrenzung des Vogelschutzgebietes, der Flurstücke und weitere Gebietsbestandteile können auch im Internet im Kartenportal Umwelt M-V eingesehen werden: https://www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php (Naturschutz -> Schutzgebiete -> Internationale Schutzgebiete -> Europäische Vogelschutzgebiete (VSG); Geobasisdaten -> ALKIS -> Flurstücke).