Gemeinden: Groß Wüstenfelde, Prebberede, Warnkenhagen
Landkreis: Rostock
Schlussfeststellung
Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen wird das Bodenordnungsverfahren „Matgendorf" mit folgender Feststellung abgeschlossen:
Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.
Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden.
Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlussfeststellung abzuschließen.
Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen (Geldabfindungskonto am 15.12.2017, Investitionskonto am 28.12.2023).
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.
Alle durch die Teilnehmergemeinschaft errichteten Anlagen wurden durch die Gemeinden Prebberede bzw. Groß Wüstenfelde als Unterhaltpflichtigen übernommen (Übernahmeerklärung der Gemeinde Prebberede vom 29.06.2023, Übernahmeerklärung der Gemeinde Groß Wüstenfelde vom 04.09.2023) und im Bodenordnungsplan eigentumsrechtlich an die Gemeinden mit ihrer Zustimmung übertragen (§ 42 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz). Ansprüche aus Zuwendungsbescheiden der Teilnehmergemeinschaft (z.Bsp. Einhaltung der Zweckbindungsfrist) richten sich somit gegen die Gemeinden Prebberede bzw. Groß Wüstenfelde.
Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock, erhoben werden.
Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens „Matgendorf" zu.
Bützow, 22.04.2024