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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 24/2024
Amtsinformationen
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Amt Mecklenburgische Schweiz, Der Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörde

Der Amtsvorsteher

als örtliche Ordnungsbehörde

Halten und Parken auf Gehwegen

Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass das Halten und Parken auf Gehwegen Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind.

Diese Ordnungswidrigkeiten werden zukünftig durch die Mitarbeiter des Amtes Mecklenburgische Schweiz in allen amtsangehörigen Gemeinden mit einem Bußgeld von 55,00 € geahndet.

Grund ist der Schutz von Personen, insbesondere von Kindern, die aufgrund von zugeparkten Gehwegen auf die Straßen ausweichen müssen und den Gefahren des fließenden Straßenverkehrs ausgesetzt werden.

Für das Halten und Parken ist laut StVO die Straße zu nutzen.

im Auftrag
Krings
Ordnungsverwaltung