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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Groß Wokern für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Wokern vom 09.09.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1]

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird

festgesetzt

von bisher 148.400 EUR (2024) und 158.400 EUR (2025)

auf 1.570.200 EUR (2024) und 1.326.800 EUR (2025).

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für Realsteuer werden wie folgt festgesetzt.

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesen Stellen beträgt

statt bisher 1.6410 (2024) und 1.6410 (2025) Vollzeitäquivalente (VzÄ)

nunmehr 1.6410 (2024) und 1.6410 (2025) Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7 Regelungen zur Haushaltsdurchführung

  1. Zweckgebundene Mehrerträge berechtigen zu zweckgebundenen Mehraufwendungen. Das gilt für Ein- und Auszahlungen entsprechend. (§ 13 Abs. 2 und 4 GemHVO-Doppik M-V)
  2. Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind nach § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik M-V gegenseitig deckungsfähig.
  3. Nach § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V können eingeplante Aufwendungen und Auszahlungen für Straßenunterhaltung für investive Straßenbaumaßnahmen verwendet werden. Gleiches gilt für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung bei investivem Charakter.
  4. Haushaltsansätze für Instandhaltungsmaßnahmen von größerem Umfang können ganz oder teilweise übertragen werden. Die Übertragungen sind auf das Notwendigste zu beschränken.
  5. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 2 KV M-V gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 0,5 VzÄ nicht übersteigt.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

2024

2025

1.

zum Ergebnishaushalt

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

von bisher

275.367 EUR

275.367 EUR

auf voraussichtlich

278.967 EUR

278.967 EUR

2.

zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungenzum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

211.357 EUR

85.457 EUR

auf voraussichtlich

268.957 EUR

76.157 EUR

3.

zum Eigenkapital

der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

4.497.682 EUR

4.488.182 EUR

auf voraussichtlich

4.563.482 EUR

4.487.082 EUR

Groß Wokern, den 12.11.2024

N. Knuth

Ort, Datum

Siegel

Bürgermeister

Hinweis:

Die nach § 48 Abs. 1 S. 2 KV M-V i.V.m. § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 07.11.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:

Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der 1. Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 1.570.200 EUR und für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 1.326.800 EUR vollständig genehmigt.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 sowie die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die 1. Nachtragshaushaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme

von Montag, den 02.12.2024, bis Freitag, den 17.01.2025,

an den Sprechtagen

Dienstag

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstag

von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und

Freitag

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Teterow, den 13.11.2024

gez. Zillmann
Leitende Verwaltungsbeamtin

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen