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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

Landkreis Rostock

Der Landrat

Kataster- und Vermessungsamt

Bei Antwortschreiben und Rückfragen bitte angeben:

Antrags-/ Geschäftsbuch-Nr. der Vermessungsstelle

Datum:

19.11.2024

Bearbeiter:

Herr Möller

Durchwahl:

03843/755-62229

Vermessungsobjekt:

Gemeinde:

Dalkendorf

Gemarkung:

Bartelshagen

Flur:

1

Flurstück(e):

51/1, 56

Lage:

Bartelshagen 48, Bartelshagen 44

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713) das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 204) geändert worden ist, durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:

Dalkendorf,

Bartelshagen,

1,

51/1 und 56

Gemeinde,

Gemarkung,

Flur,

Flurstück(e)

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

Landkreis Rostock, Der Landrat, Kataster- und Vermessungsamt, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow im Zimmer 3U01

Name und Anschrift der Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V

während der Geschäftszeiten:

Dienstag:

08:30 - 12:00 Uhr

13:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag:

08:30 - 12:00 Uhr

13:00 - 17:00 Uhr

und nach Vereinbarung

in der Zeit vom 17.12.2024 bis zum 16.01.2025

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Rostock -Der Landrat- Kataster- und Vermessungsamt, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow oder bei jeder anderen Dienststelle des Landkreises Rostock einzulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.