Amt Mecklenburgische Schweiz
-Der Amtsvorsteher-
Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass einige Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind. Bitte beachten Sie, dass nach den Hundesteuersatzungen der amtsangehörigen Gemeinden in den jeweils geltenden Fassungen jeder über vier Monate alte Hund innerhalb von 14 Kalendertagen beim Amt Mecklenburgische Schweiz anzuzeigen ist.
Mit dieser Aufforderung möchte ich Ihnen die Möglichkeit einräumen, Ihrer Anzeigepflicht nachzukommen. Hierzu steht Ihnen auf der Internetseite des Amtes Mecklenburgische Schweiz www.amt-mecklenburgische-schweiz.de unter der Rubrik Bürgerservice – Dienstleistungen A-Z – unter dem Buchstaben A ein Formular zur An- und Abmeldung der Hunde zur Verfügung, welches vollständig ausgefüllt auf dem Postweg an das Amt Mecklenburgische Schweiz – Der Amtsvorsteher, Verwaltungsstelle Jördenstorf, Neue Straße 1, 17168 Jördenstorf, per Email an annekathrin.rohde@amt-ms.de oder per Fax 039977 35155, gesendet werden kann.
Selbstverständlich können Sie auch diesbezüglich persönlich zu den Öffnungszeiten im Amt Mecklenburgische Schweiz beim Sachgebiet Finanzen/Steuern im Obergeschoss – Zimmer 111 – vorsprechen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn festgestellt wird, dass ein Hund im Alter von über 4 Monaten nicht im Amt Mecklenburgische Schweiz angemeldet ist. Gemäß § 17 des Kommunalabgabenbesetz (KAG) kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag