Amt Mecklenburgische Schweiz
- Der Amtsvorsteher -
für die Gemeinde Dalkendorf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dalkendorf hat in ihrer 19. Sitzung am 22. November 2023 auf der Grundlage des § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Dalkendorf und der Anhang zum Jahresabschluss liegen in der Zeit vom 18. Dezember 2023 bis zum 03. Januar 2024 während der Sprechzeiten:
| Dienstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Freitag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus.
Jördenstorf, 06.12.2023
Amt Mecklenburgische Schweiz
- Der Amtsvorsteher -
für die Gemeinde Prebberede
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prebberede hat in ihrer 21. Sitzung am 23. November 2023 auf der Grundlage des § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Prebberede und der Anhang zum Jahresabschluss liegen in der Zeit vom 18. Dezember 2023 bis zum 03. Januar 2024 während der Sprechzeiten:
| Dienstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Freitag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus.
Jördenstorf, 06.12.2023
Amt Mecklenburgische Schweiz
- Der Amtsvorsteher -
für die Gemeinde Sukow-Levitzow
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sukow-Levitzow hat in ihrer 23. Sitzung am 29. November 2023 auf der Grundlage des § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Sukow-Levitzow und der Anhang zum Jahresabschluss liegen in der Zeit vom 18. Dezember 2023 bis zum 03. Januar 2024 während der Sprechzeiten:
| Dienstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Freitag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus.
Jördenstorf, 06.12.2023
Amt Mecklenburgische Schweiz
- Der Amtsvorsteher -
für die Gemeinde Schwasdorf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwasdorf hat in ihrer 22. Sitzung am 27. November 2023 auf der Grundlage des § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Schwasdorf und der Anhang zum Jahresabschluss liegen in der Zeit vom 18. Dezember 2023 bis zum 03. Januar 2024 während der Sprechzeiten:
| Dienstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Freitag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus.
Jördenstorf, 06.12.2023