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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung der Grenzfeststellungs- und Abmarkungsmitteilung in Groß Roge

Bekanntmachung über die öffentliche Zustellung der Benachrichtigung über die Grenzfeststellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen gemäß § 108 VwVfG M-V

Die Grenzen der Flurstücke 131/1, 141/1, 142/1, 143/1, 144/1, 145/1, 146/1, 147/1 der Gemeinde Groß Roge, Gemarkung Groß Roge, Flur 1 wurden vermessen und abgemarkt.

Eine Zustellung der Benachrichtigung über die Grenzfeststellung und Abmarkung an den/die Eigentümer des Flurstückes Gemarkung Groß Roge, Flur 1, Flurstück 116 ist nicht möglich, da diese Person(en) bzw. der Aufenthaltsort dieser Person(en) nicht bekannt ist/sind.

Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Mecklenburg -

Vorpommern (VwVfG) in der geltenden Fassung vom 01.09.2014, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes am 02.05.2019 wird die Benachrichtigung über die Grenzfeststellung und Abmarkung der Grenzen hiermit auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung zugestellt.

Die Grenzfeststellungs- und Abmarkungsmitteilung liegt während der Geschäftszeiten Mo. bis Do. von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr sowie Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Gunnar Weinke, Grabenstraße 16, 18273 Güstrow, für 1 Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung aus.

Die Mitteilung über die Grenzfeststellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.