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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Thürkow für das Kalenderjahr 2025

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V 2024 S. 270), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 12.11.2024 die folgende Hebesatzsatzung erlassen.

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Gemeinde Thürkow erhebt

1.

von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuern nach den Vorschriften des Grundsteuergesetztes und

2.

eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a.

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

325 v.H.

b.

Grundsteuer B (für Grundstücke)

295 v.H.

2.

Gewerbesteuer

380 v.H.

§ 3

Geltungsdauer

Die in § 2 festgesetzten Hebesätze gelten für das Kalenderjahr 2025.

§ 4

Inkrafttreten

Die Hebesatzsatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Thürkow, 12.11.2024

Berthold Falkenau
Bürgermeister

Hiermit ist die vorstehende Satzung bekannt gemacht.

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.

Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmig ungs- und Bekanntmachungsvorschriften.