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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung

Gemeinde Schwasdorf

- Der Bürgermeister -

Die Gemeinde Schwasdorf schreibt zum frühestmöglichen Termin die Stelle eines

Gemeindearbeiters (m/w/d)

aus.

Die Stelle ist in Teilzeit mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden unbefristet zu besetzen. Bei der Anstellung handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV).

Die Vergütungsgrundlage ist das Mindestlohngesetz in seiner jeweils geltenden Fassung. Der Einsatz erfolgt in der Gemeinde Schwasdorf.

Ihr Aufgabengebiet umfasst:
  • Reinigung und Pflege gemeindlicher Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen und Spielplätze

  • Verkehrssicherungspflichten einschließlich Winterdienst

  • Reparatur- und Werterhaltungsmaßnahmen

  • Bedienung, Wartung und Instandsetzung von Fahrzeugen, Geräten, Maschinen und Ausrüstungen

  • Unterhaltungsarbeiten an kommunalen Objekten

  • diverse andere Tätigkeiten im handwerklichen Bereich

Sie bringen mit:
  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen Beruf

  • technischen Sachverstand beim Umgang mit entsprechenden Maschinen und Geräten

  • Erfahrungen in der Landschaftspflege

  • Besitz des Führerscheins Klasse B und BE (Voraussetzung)

  • Besitz des Führerscheins Klasse C sowie des Sägescheins (wünschenswert)

Sie überzeugen mit:
  • selbständigem Arbeiten

  • hoher Eigenmotivation

  • Belastbarkeit und Eignung zur Ausübung körperlich schwerer Arbeit

Habe ich Ihr Interesse geweckt?

Dann freue ich mich auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse, lückenlose Tätigkeitsnachweise usw.) mit der deutlichen Kennzeichnung „Bewerbung“. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung schriftlich bis zum 10.01.2025 an das

Amt Mecklenburgische Schweiz

Der Amtsvorsteher

Personalwesen

Von-Pentz-Allee 7

17166 Teterow

oder per

E-Mail an: ivonne.beck@amt-ms.de

Bewerbungen schwerbehinderter Personen werden bei gleicher fachlicher und körperlicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

Es werden keine Eingangsbestätigungen versendet. Unvollständige und nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Die Vorstellungsgespräche werden voraussichtlich in der 3./4. Kalenderwoche 2025 erfolgen.

Nach erfolgreichem Durchlaufen des Bewerbungsverfahrens ist die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich.

Die mit der Bewerbung entstandenen Kosten können nicht erstattet werden.

Legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, sofern Sie die Bewerbungsunterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens zurückerhalten möchten. Andernfalls werden die eingereichten Unterlagen nach sechs Monaten ordnungsgemäß vernichtet.

Die Datenschutzhinweise des Amtes Mecklenburgische Schweiz finden Sie unter www.amt-mecklenburgische-schweiz.de. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Verarbeitung Ihrer Daten.

Norbert Thormann
Bürgermeister