Gemeinde Schwasdorf
- Der Bürgermeister -
Die Gemeinde Schwasdorf schreibt zum frühestmöglichen Termin die Stelle eines
aus.
Die Stelle ist in Teilzeit mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden unbefristet zu besetzen. Bei der Anstellung handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV).
Die Vergütungsgrundlage ist das Mindestlohngesetz in seiner jeweils geltenden Fassung. Der Einsatz erfolgt in der Gemeinde Schwasdorf.
Reinigung und Pflege gemeindlicher Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen und Spielplätze
Verkehrssicherungspflichten einschließlich Winterdienst
Reparatur- und Werterhaltungsmaßnahmen
Bedienung, Wartung und Instandsetzung von Fahrzeugen, Geräten, Maschinen und Ausrüstungen
Unterhaltungsarbeiten an kommunalen Objekten
diverse andere Tätigkeiten im handwerklichen Bereich
eine abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen Beruf
technischen Sachverstand beim Umgang mit entsprechenden Maschinen und Geräten
Erfahrungen in der Landschaftspflege
Besitz des Führerscheins Klasse B und BE (Voraussetzung)
Besitz des Führerscheins Klasse C sowie des Sägescheins (wünschenswert)
selbständigem Arbeiten
hoher Eigenmotivation
Belastbarkeit und Eignung zur Ausübung körperlich schwerer Arbeit
Dann freue ich mich auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse, lückenlose Tätigkeitsnachweise usw.) mit der deutlichen Kennzeichnung „Bewerbung“. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung schriftlich bis zum 10.01.2025 an das
Amt Mecklenburgische Schweiz
Der Amtsvorsteher
Personalwesen
Von-Pentz-Allee 7
17166 Teterow
oder per
E-Mail an: ivonne.beck@amt-ms.de
Bewerbungen schwerbehinderter Personen werden bei gleicher fachlicher und körperlicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Es werden keine Eingangsbestätigungen versendet. Unvollständige und nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vorstellungsgespräche werden voraussichtlich in der 3./4. Kalenderwoche 2025 erfolgen.
Nach erfolgreichem Durchlaufen des Bewerbungsverfahrens ist die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich.
Die mit der Bewerbung entstandenen Kosten können nicht erstattet werden.
Legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, sofern Sie die Bewerbungsunterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens zurückerhalten möchten. Andernfalls werden die eingereichten Unterlagen nach sechs Monaten ordnungsgemäß vernichtet.
Die Datenschutzhinweise des Amtes Mecklenburgische Schweiz finden Sie unter www.amt-mecklenburgische-schweiz.de. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Verarbeitung Ihrer Daten.