Titel Logo
Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern

der Gemeinde Alt Sührkow für das Kalenderjahr 2026

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V 2024 S. 270), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 27.11.2025 die folgende Hebesatzsatzungerlassen.

Artikel 1

1.

Der § 2 Nr. 1 der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für die Gemeinde Alt Sührkow ändert sich wie folgt:

§ 2 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a.

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

b.

Grundsteuer B (für Grundstücke)

2.

Gewerbesteuer

390 v.H.

Artikel 2

1.

Der § 4 der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für die Gemeinde Alt Sührkow ändert sich wie folgt:

§ 4 Inkrafttreten

Die Hebesatzsatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Alt Sührkow, 27.11.2025

Hiermit ist die vorstehende Satzung bekannt gemacht.

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.

Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.