Gemeinde Thürkow
Der Bürgermeister
hier:
| 1. | Bekanntmachung des Änderungs- und Auslegungsbeschlusses vom 11. November 2025 | |
| 2. | Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB | |
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| 1. | Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 11.11.2025 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss vom 05.09.2023 über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Todendorf“ dahingegen zu ändern, dass der Titel des Bebauungsplanes an die aktuelle Planungsabsicht in vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 2 „Landwirtschaftsflächen mit Agri-Photovoltaik-Nutzung, Todendorf“ anzupassen ist. | |
| Der Geltungsbereich umfasst Gemarkung Todendorf, Flur 1, Flurstück 31 (teilweise). | |
| Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit bekanntgemacht. | |
| 2. | Darüber hinaus hat die Gemeindevertretung in gleicher Sitzung die Vorentwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Landwirtschaftsflächen mit Agri-Photovoltaik-Nutzung, Todendorf“ gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB durch Auslegung und Veröffentlichung im Internet bestimmt. | |
| Das Plangebiet wird begrenzt: | |
| - | im Norden durch die Gemeindegrenze und landwirtschaftlich genutzte Flächen (Gemarkung Schwetzin, Flur 1, Flurstücke 104, 105/2, 105/4, 105/5), |
| - | im Osten durch Verkehrsflächen der LR039 (Gemarkung Todendorf, Flur 1, Flurstück 32), |
| - | im Süden durch Flächen eines Landwirtschaftshofes und landwirtschaftlich genutzte Flächen (Gemarkung Todendorf, Flur 1, Flurstücke 29, 31 (teilweise), |
| - | im Westen durch die Gemeindegrenze und landwirtschaftlich genutzte Flächen (Gemarkung Perow, Flur 1, Flurstücke 5, 6). |
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Landwirtschaftsflächen mit Agri-Photovoltaik-Nutzung, Todendorf“ der Gemeinde Thürkow und der Vorentwurf der Begründung liegen
in der Amtsverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, von-Pentz-Allee 7, 17166 Teterow, Zimmer 005 zu folgenden Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Der Öffentlichkeit wird in den genannten Zeiten Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planvorentwurf und dem Vorentwurf der Begründung schriftlich oder auch per E-Mail an annekathrin.holm@amt-ms.de abgegeben bzw. während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgetragen werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Mecklenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSVGO), welches mit ausliegt.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Die Unterlagen sind einsehbar auf der Internetseite www.amt-mecklenburgische-schweiz.de/bauleitplanung/ sowie im Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene.
Thürkow, 03.12.2025