Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Wokern vom 04.12.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird
| 1. im Ergebnishaushalt auf | ||||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.835.600 EUR | 1.873.600 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 2.020.900 EUR | 1.935.500 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -3.600 EUR | 0 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt auf | ||||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.484.400 EUR | 1.584.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 1.802.800 EUR | 1.709.900 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -318.400 EUR | -125.900 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 733.600 EUR | 273.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 576.500 EUR | 88.500 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 157.100 EUR | 184.800 EUR |
festgesetzt.
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 148.400 EUR | 158.400 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 310 v. H. | 310 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 440 v. H. | 440 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 360 v. H. | 360 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,6410 (2024) und 1,6410 (2025) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 275.367 EUR | 275.367 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 211.357 EUR | 85.457 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 4.497.682 EUR | 4.488.182 EUR |
Groß Wokern, den 12.12.2023 | C. Lubina |
Ort, Datum | Bürgermeister |
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock mit Schreiben vom 11.12.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen vom 02.01.2024 bis 19.01.2024 zur Einsichtnahme an den Sprechtagen
| Dienstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Freitag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus.
Jördenstorf, den 12.12.2023