Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Roge vom 30.11.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen
folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird
| 1. im Ergebnishaushalt auf | ||||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.532.300 EUR | 1.559.500 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.715.200 EUR | 1.689.800 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -104.100 EUR | -48.200 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt auf | ||||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.457.300 EUR | 1.477.200 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 1.601.400 EUR | 1.565.400 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -144.100 EUR | -88.200 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 49.300 EUR | 205.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 168.100 EUR | 232.500 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -118.800 EUR | -27.200 EUR |
festgesetzt.
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 145.700 EUR | 147.700 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | ||||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 350 v. H. | 350 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 415 v. H. | 415 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | 380 v. H. | ||
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 8,1794 (2024) und 7,6666 (2025) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -109.654 EUR | -157.854 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 9.551 EUR | -78.649 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.062.194 EUR | 1.963.194 EUR |
Groß Roge, den 12.12.2023 | S. Gerards |
Ort, Datum | Bürgermeisterin |
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock mit Schreiben vom 11.12.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen vom 02.01.2024 bis 19.01.2024 zur Einsichtnahme an den Sprechtagen
| Dienstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Freitag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus.
Jördenstorf, den 12.12.2023