Die vom Bundestag beschlossene Grundsteuerreform wird zum 01.01.2025 wirksam. Der neue Grundsteuermessbetragsbescheid sollte Ihnen inzwischen vorliegen. Durch die Grundsteuerreform werden zukünftig nur noch Eigentümer und dingliche Berechtigte (Erbbaupächter) veranlagt.
Die bisherige Besteuerung von Gebäuden auf „fremden“ Grund und Boden fällt weg. Davon betroffen sind vor allem Besitzer von:
Für diese Fälle endet die direkte Steuerpflicht zum 31.12.2024. Es werden daher im Jahr 2025 keine Steuerbescheide mehr zugesandt. In diesem Zusammenhang prüfen Sie bitte, vorhandene Daueraufträge bei Ihrer Bank zu löschen.
Wenn Sie Ihren Steuerbescheid für die Grundsteuer A und/oder B erhalten, prüfen Sie bitte die Beträge mit dem Grundsteuermessbetragsbescheid vom Finanzamt. Der vom Finanzamt festgestellte Messbetrag sollte in jedem Fall mit dem Bescheid Ihrer Gemeinde übereinstimmen.
Für die Grundsteuer A wurden aufgrund der neuen Identität der Steuerschuldner vom Finanzamt neue Aktenzeichen vergeben. Demzufolge liegt eine neue Abgabenart vor. Falls Sie bisher eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer A hatten, bitte wir Sie, diese nochmal auszufüllen und bei uns einzureichen (liegt den Steuerbescheiden bei). Die Einzugsermächtigungen konnten nicht übernommen werden.
Wenn Ihr Bescheid nicht korrekt sein sollte oder Sie dazu Fragen haben, bitte wir Sie uns diese Anliegen, falls möglich per E-Mail zu senden.
Bei Fragen rund um den Messbetrag wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Güstrow 0385/588353000. Bei der Gemeinde können Sie nur Widerspruch gegen den Hebesatz einreichen.
Bitte denken Sie daran, dass im Rahmen der Grundsteuerreform Fehler unterlaufen können. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.
Im Auftrag