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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Schwasdorf für das Kalenderjahr 2026

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V 2024 S. 270), des§ 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des§ 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 13.10.2025 die folgende Hebesatzsatzung erlassen.

Artikel 1

1.

Der§ 2 Nr. 2 der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für die Gemeinde Schwasdorf ändert sich wie folgt:

§ 2 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

2.

Gewerbesteuer

381 v.H.

Artikel 2

1.

Der§ 4 der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für die Gemeinde Schwasdorf ändert sich wie folgt:

§ 4 Inkrafttreten

Die Hebesatzsatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Schwasdof, 09.12.2025

Norbert Thormann
Bürgermeister

Hiermit ist die vorstehende Satzung bekannt gemacht.

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.

Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs0 und Bekanntmachungsvorschriften.