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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Amt Mecklenburgische Schweiz

Der Amtsvorsteher

Amtliche Bekanntmachung des Amtes Mecklenburgische Schweiz

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 nach § 3 Abs. 2 BauGB für das Gebiet des Landhauses Levitzow und südwestlich anschließender Flächen

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 18. Januar 2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet des Landhauses Levitzow und südwestlich anschließender Flächen sowie die Begründung dazu liegen vom

20. Februar 2023 bis einschließlich 22. März 2023

in der Amtsverwaltung Mecklenburgische Schweiz in 17166 Teterow, Von-Pentz-Allee 7, montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Sollte das Dienstgebäude der Amtsverwaltung aufgrund der aktuellen Situation nur eingeschränkt nach vorheriger Terminabsprache für den Publikumsverkehr zugänglich sein, nehmen Sie bitte entweder telefonisch unter der Tel.-Nr. 03996/128034 oder elektronisch per E-Mail unter Beatrice.Rendschmidt@amt-ms.de Kontakt auf.

Des Weiteren sind folgende umweltrelevante Unterlagen verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

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Bestandskarte der Biotop- und Nutzungstypen,

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Umweltbericht (Bestandteil der Begründung),

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die eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Umweltrelevante Information

Thema

Bestandskarte der Biotop- und Nutzungstypen

Visuelle Darstellung der Biotop- und Nutzungstypen des Plangebietes

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung

Einleitung; Kurzdarstellung der Inhalte und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans; Beschreibung der Darstellungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des geplanten Vorhabens; Darstellung der Ziele des Umweltschutzes nach einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden; Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ermittelt wurden; Bestand der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, und eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung; Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation; Beschreibung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter; Ermittlung des Eingriffs - Anwendung der Eingriffsregelung; Prüfung der Belange des Artenschutzes gemäß BNatSchG; Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes: Prognose bei Durchführung der Planung; Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen; Ausgleichsmaßnahmen; Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung; Betrachtung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten; Beschreibung erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen; zusätzliche Angaben; Zusammenfassung des Umweltberichtes; Referenzen

Auswirkungen der Planung, insbesondere auf Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter, Fläche und Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Boden:

Bodenbewertung; schutzwürdige Bodenformen; Topographie; Baugrund, anthropogene Überprägung; Flächenversiegelungen und -verbrauch; Biotopwert-einstufung; multifunktionaler Kompensationsbedarf; Bodenschutz; Ausgleich

Wasser:

Keine natürlichen Oberflächengewässer; Grundwasser-stand; Versickerungsfähigkeit; Entwässerung

Klima/Luft:

Bestehendes Betriebsgelände; Beseitigung Ackerteilfläche, Klimagesichtspunkte

Pflanzen und Tiere:

Beseitigung von unterschiedlichen Biotoptypen; Gehölze/Gehölzstreifen, Ausgleich, Maßnahmenfläche, Baumpflanzungen; Prüfung Belange des Artenschutzes gem. BNatSchG, Betroffenheit von Vogelarten und ggf. Fledermäusen - Untersuchungspflichten, Fristen

Landschaftsbild:

Eingrünung; unbebaute Fläche im Erweiterungsbereich

Mensch:

Keine signifikanten Beeinträchtigungen; mehr Sicherheit im Straßenverkehr; Immissionen

Kultur- und sonstige Sachgüter:

Keine Kulturdenkmale, archäologische Denkmale oder sonstige Sachgüter

Fläche:

Flächenbeanspruchung

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

keine Wechselwirkungen, die über die zu den einzelnen Schutzgütern behandelten Aspekte hinausgehen

Natura-2000-Gebiete

Es befindet sich kein europäisches Schutzgebiet im Sinne von Natura 2000 (FFH-Gebiet oder EU-Vogelschutzgebiet) im räumlichen Umfeld oder in einer vorstellbaren Beeinflussung.

Stellungnahme des Landkreises Rostock vom 06.12.2022

§ 11 DSchG; gestalterische Festsetzung der Stellplatzanlage, versickerungsfähiger Belag; keine Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen

Stellungnahme des StALU Mittleres Mecklenburg vom 20.10.2022

Hinweise für die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen; Zustimmung für die Planungen im Außenbereich; Gewässer II. Ordnung, WRRL - Grundwasserkörper, geringe Versiegelung; § 14 Abs. 3 LBodSchG M-V, BBodSchG; Meldepflicht für ausführende Firmen bei Bohrungen

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-mecklenburgische-schweiz.de à Bauleitplanung eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an die Anschrift Beatrice.Rendschmidt@amt-ms.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Teterow, den 30.01.2023

Im Auftrag
B. Rendschmidt
Bauamt

Lage des Plangeltungsbereiches