Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.01.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.651.400 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.966.100 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 0 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.561.400 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen [1] von | 1.774.400 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -213.000 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 98.400 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 651.500 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -553.100 EUR | ||
festgesetzt.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 156.100 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen | ||
| (Grundsteuer A) auf | 310 v. H. | ||
| b) | für die Grundstücke | ||
| (Grundsteuer B) auf | 440 v. H. | ||
| 2. | Gewerbesteuer auf | 360 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,8205 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 390.686 EUR | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 373.466 EUR | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 4.471.653 EUR |
Groß Wokern, den 17.01.2023
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock mit Schreiben vom 30.01.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungs- pflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme an den Sprechtagen
| Dienstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr | |
| Donnerstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr | |
| Freitag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus.
Teterow, den 02.02.2023
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen