Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.01.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. im Ergebnishaushalt auf | |
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.127.700 EUR |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 2.305.500 EUR |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -36.800 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.980.600 EUR |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 2.289.500 EUR | |
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -308.900 EUR | |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.035.500 EUR |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.153.600 EUR | |
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -118.100 EUR | |
| festgesetzt. | ||
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 198.000 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen | |
| (Grundsteuer A) auf | 320 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke | |
| (Grundsteuer B) auf | 415 v. H. | |
| 2. Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,4102 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.293.951 EUR | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -112.685 EUR | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 3.250.836 EUR |
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock mit Schreiben vom 02.02.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme an den Sprechtagen
| Dienstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr | |
| Donnerstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr | |
| Freitag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus.