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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Schwasdorf für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.01.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

_________

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite

wird festgesetzt auf

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

340 v. H.

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,00 (2023) und 1,00 (2024) Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Schwasdorf, den 31.01.2023

N. Thormann —  Siegel
Bürgermeister

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock mit Schreiben vom 02.02.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme an den Sprechtagen

Dienstag

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus.

Teterow, den 07.02.2023

Karin Zillmann
Leitende Verwaltungsbeamtin