Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.01.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 469.000 EUR | 583.400 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 833.700 EUR | 759.900 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -328.800 EUR | -130.300 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 420.400 EUR | 541.200 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 782.500 EUR | 703.400 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -362.100 EUR | -162.200 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 38.200 EUR | 32.200 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 81.500 EUR | 36.500 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -43.300 EUR | -4.300 EUR | ||
festgesetzt.
_________
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 40.200 EUR | 51.600 EUR |
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 310 v. H. | 310 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 415 v. H. | 415 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 340 v. H. | 340 v. H. | |
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,00 (2023) und 1,00 (2024) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| Nachrichtliche Angaben: | |||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 658.062 EUR | 527.762 EUR | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -49.513 EUR | -211.713 EUR | |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.415.980 EUR | 1.258.580 EUR | |
Schwasdorf, den 31.01.2023
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock mit Schreiben vom 02.02.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme an den Sprechtagen
| Dienstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und |
| von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr | |
| Donnerstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und |
| von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr | |
| Freitag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus.
Teterow, den 07.02.2023