Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 31.01.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 982.600 EUR | 753.500 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.129.100 EUR | 873.700 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -72.100 EUR | -54.700 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 714.000 EUR | 719.400 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 792.000 EUR | 782.200 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -78.000 EUR | -62.800 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 286.100 EUR | 51.100 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 190.500 EUR | 41.500 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 95.600 EUR | 9.600 EUR |
festgesetzt.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 71.400 EUR | 71.900 EUR |
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 350 v. H. | 350 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 408 v. H. | 408 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | 380 v. H. |
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,00 (2023) und 0,00 (2024) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -113.851 EUR | -168.551 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -564.786 EUR | -627.586 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.388.400 EUR | 1.299.500 EUR |
Lelkendorf, den 01.02.2023
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock mit Schreiben vom 02.02.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungs- pflichtigen Festsetzungen. Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme an den Sprechtagen
| Dienstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr | |
| Donnerstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr | |
| Freitag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus.
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen