Auf der Grundlage des § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) habe ich festgestellt, dass der Sitz vom Wahlvorschlag „Einzelbewerber Klausch“ in der Gemeindevertretung Prebberede frei bleibt.
Der bisherige Inhaber dieses Sitzes, Herr Eric Klausch, hat schriftlich mit Zugang vom 30.01.2023 gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung erklärt, dass er auf sein Mandat mit Wirkung vom 30.01.2023 verzichtet. Infolge verliert er gemäß § 65 Abs. 1 des LKWG M-V den Sitz in der Gemeindevertretung Prebberede und scheidet aus der Vertretung aus.