Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dahmen hat in ihrer Sitzung am 21.02.2023 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik Rothenmoor“ für den Geltungsbereich in der Gemarkung Rothenmoor gefasst.
Das ca. 14 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 168 und 169, der Flur 7, in der Gemarkung Rothenmoor.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik Rothenmoor“ wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage zu schaffen und somit die Erzeugung von Solarstrom zu sichern.
Der Bebauungsplan wird gemäß §2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §12 BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung gem. §2BauGB wird durchgeführt. Der Beschluss ist gem. §2 Abs. 1 Satz 2 ortsüblich bekannt zu machen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Dahmen, den 29.01.2023