Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
- Flurneuordnungsbehörde-
| Gemeinden: | Behren-Lübchin, Dalkendorf, Prebberede, Sanitz, Schwasdorf, Stadt Tessin, Walkendorf, Warnkenhagen |
| Landkreis: | Rostock |
Schlussfeststellung
Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen wird das vereinfachten Zusammenlegungsverfahren „Tellow-Thünengut", Gemeinden Behren-Lübchin, Dakendort, Prebberede, Sanitz, Schwasdorf, Stadt Tessin, Walkendort, Warnkenhagen mit folgender
Feststellung abgeschlossen:
| 1. | Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist bewirkt. |
| 2. | Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Zusammenlegungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. |
| 3. | Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. |
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Zusammenlegungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
Die Ausführung des Zusammenlegungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Zusammenlegung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden und wurden bereits übernommen.
Das vereinfachte Zusammenlegungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlussfeststellung abzuschließen.
Ein Vorstand wurde nicht gewählt.
Eine Kasse der Teilnehmergemeinschaft war nicht notwendig.
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.
Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden.
Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft „Tellow-Thünengur zu.
Bützow, 23.01.2025