Titel Logo
Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 4/2024
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Bei Antwortschreiben und Rückfragen bitte angeben:

Geschäftsbuch-Nr. der Vermessungsstelle:

23R091

 — Datum: 10.11.2023

Vermessungsobjekt:

Gemeinde:

Schwasdorf

Gemarkung:

Remlin

Flur:

4

Flurstück(e):

51

Lagebezeichnung:

Remlin 67

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713) durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben. Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der o. g. Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V) während der Geschäftszeiten: Mo. Do., 7:00 - 16:00 Uhr und Fr., 7:00 - 14:00 Uhr in der Zeit vom 01.12.2023 bis zum 02.01.2024.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass:

1.

bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist bei der oben genannten Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V eingegangen ist,

2.

die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.