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| Bei Antwortschreiben und Rückfragen bitte angeben: |
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| Geschäftsbuch-Nr. der Vermessungsstelle: 23R091 |
— Datum: 10.11.2023
| Vermessungsobjekt: | |
| Gemeinde: | Schwasdorf |
| Gemarkung: | Remlin |
| Flur: | 4 |
| Flurstück(e): | 51 |
| Lagebezeichnung: | Remlin 67 |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben. Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der o. g. Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V) während der Geschäftszeiten: Mo. Do., 7:00 - 16:00 Uhr und Fr., 7:00 - 14:00 Uhr in der Zeit vom 01.12.2023 bis zum 02.01.2024.
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass:
| 1. | bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist bei der oben genannten Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V eingegangen ist, |
| 2. | die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt. |