Amt Mecklenburgische Schweiz
Der Amtsvorsteher
Ordnungsamt
In Vorbereitung auf die Badesaison 2024, die ab Mai 2024 beginnt,
sind gemäß § 3 (1) Badegewässerlandesverordnung (BadegewLVO
M-V) die Badegewässer zu bestimmen.
Das Gesundheitsamt legt gemeinsam mit den Gemeinden des
Landkreises die Badegewässer fest, wobei gemäß §§ 11 und 12
BadegewLVO M-V die Öffentlichkeit zu beteiligen ist.
Die Bürgerrinnen und Bürger haben somit die Möglichkeit Vorschläge und
Bemerkungen vorzubringen.
Die folgende Liste enthält die Badegewässer (Badestellen), die in
den turnusmäßigen Überwachungsplan des Gesundheitsamtes
aufgenommen werden sollen.
Die Überwachung erfolgt durch Besichtigungen, Probenahmen
und Analyse der Proben, einschließlich der Bestimmung von Temperatur
und pH-Wert. Bei Binnen-, Bodden- und Haff- Gewässern erfolgt zusätzlich eine Sichttiefenmessung.
| Gemeinde Badesee/Ort | |
| Dahmen | Malchiner See, Dahmen |
| Dahmen | Malchiner See, Seedorf |
| Groß Wokern | Schillersee, Groß Wokern |
| Groß Wüstenfelde | Matgendorfer See, Matgendorf |
| Hohen Demzin | Straßensee, Karstorf |
| Hohen Demzin | Grambzower See, Grambzow |
| Prebberede | Kleiner See, Neu Heinde |
| Schorssow | Malchiner See, Bristow |
| Schorssow | Haussee, Schorssow |
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fragen oder
Anregungen an das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock, in
18273 Güstrow, Am Wall 3 - 5, Tel. 03843 755-5330 sowie an die örtliche Amtsverwaltung wenden.