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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amt Mecklenburgische Schweiz - Der Amtsvorsteher - als örtliche Ordnungsbehörde

Anmeldepflicht öffentlicher Veranstaltungen

Es wird informiert, dass alle öffentlichen Veranstaltungen im Amtsgebiet beim Amt Mecklenburgische Schweiz anzumelden und genehmigen zu lassen sind.

Dazu gehören zum Beispiel: Musik- und Tanzveranstaltungen, Umzüge und Märkte

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V). Durch Auflagen kann die Ordnungsbehörde den Schutz von Personen und Sachen sichersicherstellen.

Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ist abzuschließen und nachzuweisen.

Die Haftpflichtversicherung garantiert, dass mögliche Schäden durch den Veranstalter übernommen werden.

Die Anmeldung hat mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen.

Der Anmeldebogen ist beim Amt Mecklenburgische Schweiz erhältlich und wird zukünftig auf der Internetseite des Amtes Mecklenburgische Schweiz bereitgestellt.

Kurzfristige Anmeldungen erhalten keine Genehmigung.

Ausschankgenehmigung

Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist während der Veranstaltung nur mit einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis (Gestattung § 12 Gaststättengesetz) zulässig.

Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis ist beim Amt Mecklenburgische Schweiz im Zuge der Veranstaltungsanmeldung zu beantragen.

Für die Erteilung einer Gestattung ist laut Gaststättengesetz eine Zuverlässigkeitsprüfung durchzuführen. Vorzulegen ist einmal jährlich ein Führungszeugnis und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.

Märkte und Umzüge

Für die Durchführung von Märkten ist eine Marktfestsetzung und für Umzüge eine Sondernutzungserlaubnis zwingend erforderlich und beim Amt Mecklenburgische Schweiz

6 Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen.

im Auftrag

J. Krings
Ordnungsverwaltung