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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Flurneuordnungsverfahren: „Schlackendorf-Eichenallee“




Staatliches Amt

für Landwirtschaft und Umwelt

Mittleres Mecklenburg

- Flurneuordnungsbehörde -

Az.: 30a/5433.3-72-31243

Flurneuordnungsverfahren: „Schlackendorf-Eichenallee“

Gemeinden:

Schwasdorf, Jördenstorf

Landkreis:

Rostock

Öffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung

Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen wird das Flurneuordnungsverfahren „Schlackendorf-Eichenallee“ mit folgender Feststellung abgeschlossen:

1.

Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.

2.

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurneuordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurneuordnungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Gründe

Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Flurneuordnung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden.

Das Flurneuordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlussfeststellung abzuschließen.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde bereits ordnungsgemäß abgeschlossen.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Der durch die Teilnehmergemeinschaft errichtete ländliche Weg (M 12-1 „Weg von Schlackendorf bis Poggelow“) wurden anteilig durch die Gemeinden Schwasdorf und Jördenstorf als Unterhaltpflichtige übernommen (Übernahmeerklärungen vom 28.10.2022 bzw. 12.10.2022) und im Bodenordnungsplan eigentumsrechtlich anteilig an die Gemeinden Schwasdorf und Jördenstorf mit ihrer Zustimmung übertragen (§ 42 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz). Ansprüche aus dem Zuwendungsbescheid der Teilnehmergemeinschaft (Einhaltung der Zweckbindungsfrist bis zum 30.10.2025) richten sich somit gegen die Gemeinden Schwasdorf und Jördenstorf.

Die durch die Teilnehmergemeinschaft umgesetzte Ausgleichspflanzung zu M 12-1 wurde durch den Landkreis Rostock als Unterhaltspflichtigen übernommen (Übernahmeerklärung vom 13.03.2023) und steht im Eigentum des Landkreises. Ansprüche aus dem Zuwendungsbescheid der Teilnehmergemeinschaft (Einhaltung der Zweckbindungsfrist bis zum 10.03.2026) richten sich somit gegen den Landkreis Rostock.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden.

Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft „Schlackendorf-Eichenallee“ zu.

Bützow, 27.01.2025